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   BVerwG, 07.08.1998 - 6 B 52.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14059
BVerwG, 07.08.1998 - 6 B 52.98 (https://dejure.org/1998,14059)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.1998 - 6 B 52.98 (https://dejure.org/1998,14059)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 1998 - 6 B 52.98 (https://dejure.org/1998,14059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1998 - 6 B 52.98
    Ihm steht vielmehr insoweit ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. etwa BVerfGE 78, 249 ).
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1998 - 6 B 52.98
    Vielmehr waren von Anfang an alle Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit und der Selbstbestimmung hinzuwirken (vgl. BVerfGE 36, 1 ), was auch eine Beendigung des besonderen Status von Berlin (West) einschloß.
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1998 - 6 B 52.98
    Eine (unechte) Rückwirkung - unterstellt, es läge eine solche vor - ist nämlich nur dann unzulässig, wenn die gesetzliche Regelung nicht von sachlichen Gründen getragen ist und das öffentliche Interesse an der Änderung des bis dahin geltenden Rechts ausnahmsweise hinter ein überwiegend schutzwürdiges Vertrauen der Betroffenen zurücktreten muß (vgl. etwa BVerfGE 76, 256 [BVerfG 30.09.1987 - 2 BvR 933/82]; 92, 277 ).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1998 - 6 B 52.98
    Eine (unechte) Rückwirkung - unterstellt, es läge eine solche vor - ist nämlich nur dann unzulässig, wenn die gesetzliche Regelung nicht von sachlichen Gründen getragen ist und das öffentliche Interesse an der Änderung des bis dahin geltenden Rechts ausnahmsweise hinter ein überwiegend schutzwürdiges Vertrauen der Betroffenen zurücktreten muß (vgl. etwa BVerfGE 76, 256 [BVerfG 30.09.1987 - 2 BvR 933/82]; 92, 277 ).
  • BVerfG, 03.12.1980 - 1 BvR 409/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verleihung von Hochschulgraden an

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1998 - 6 B 52.98
    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet zwar auch, wesentlich Ungleiches ohne sachlich rechtfertigenden Grund gleich zu behandeln, wobei dem Gesetzgeber allerdings weitgehende Gestaltungsfreiheit zuzuerkennen ist (siehe etwa BVerfGE 55, 261 [BVerfG 03.12.1980 - 1 BvR 409/80]).
  • VG Köln, 16.12.2010 - 26 K 1366/10

    Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung des Kinderteilerlasses durch das 22.

    Der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt somit nur, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat, vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.08.1998 - 6 B 52/98 - juris Rnr. 4; BVerfG, Urteil vom 08.02.1977 - 1 BvR 79/70, 1 BvR 278/70, 1 BvR 282/70 - juris Rnr. 130.
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